Impressum
Anbieterkennzeichnung und rechtliche Hinweise der Nicolaus-August-Otto-Schule, Berufsbildende Schule Diez.
Nicolaus-August-Otto-Schule, Berufsbildende Schule Diez
Schulträger / Dienstanbieter
Rhein-Lahn-Kreis (vertreten durch:)
Landrat Jörg Denninghoff
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Telefon: 02603 / 972-0
Telefax: 02603 / 972-199
E-Mail: information@rhein-lahn.rlp.de
Verantwortlich für den Webauftritt
Haftungshinweis
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 (AZ 312 O 85/98) „Haftung für Links“ hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch das Anbringen eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten seien. Dies soll nur durch eine ausdrückliche Distanzierung ausgeschlossen werden können.
Die Nicolaus-August-Otto-Schule Diez stellt daher fest, dass die verlinkten Seiten zuletzt am 25.06.2026 kontrolliert wurden und zu diesem Zeitpunkt keine rechtswidrigen Inhalte enthielten. Sie können nach diesem Datum jedoch zu fremden Inhalten führen, die wir nicht regelmäßig überprüfen können und für die wir keine Verantwortung übernehmen.
Die Nicolaus-August-Otto-Schule Diez distanziert sich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser gesamten Webpräsenz inkl. aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen.
Die Inhalte auf dieser Homepage sind sorgfältig angefertigt worden. Namentlich gekennzeichnete Inhalte geben die Meinung der jeweiligen Autorin beziehungsweise des jeweiligen Autors wieder. Eine Verantwortung hierfür seitens des Anbieters wird nicht übernommen.
Urheberrechtshinweis
Diese Homepage ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere bezüglich der Verwendung der Texte, der Entnahme von Bildern und Grafiken oder der Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben auch bei nur auszugsweiser Verwertung vorbehalten. Eine Vervielfältigung dieser Homepage oder von Teilen dieser Homepage ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen des deutschen Urheberrechtsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des UrhG.